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Nachweis von gentechnisch veränderten Lebensmitteln (“Genfood”)

2.1 Isolation und Reinigung von DNS aus Lebensmitteln

Mit dieser Methode isoliert und reinigt man die DNS aus Lebensmitteln als Vorbereitung der Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Das Probematerial wird zuerst homogenisiert. Die nach chemischer und enzymatischer Behandlung in wässriger Lösung vorhandene DNS wird an ein Silika-Harz gebunden, mit Alkohol-haltiger Lösung gewaschen und in einem kleinen Volumen gepufferter wässriger Lösung eluiert. Die DNS-Konzentration wird anschliessend bestimmt.

2.2 Qualitativer Nachweis des 35S-Promotors mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR)

Eine Genveränderung kann zur Zeit in den allermeisten Fällen am Vorhandensein des 35S-Promotors nachgewiesen werden.
Die DNS-Sequenz des 35S-Promotors wird mit geeigneten Primern in einer PCR in DNS-Extrakten aus Lebensmitteln amplifiziert. Die PCR-Produkte werden elektrophoretisch aufgetrennt und mittels Längenstandards auf die zu erwartende Produktgrösse überprüft. Nach der
PCR-Amplifikation sollte ein DNS-Fragment von 195 Basenpaaren nachweisbar sein.

2.3 Agarose-Gelelektrophorese von Nukleinsäuren

Mit der Agarose-Gelelektrophorese werden DNS- Stücke entsprechend ihrer Länge aufgetrennt.
Die DNS wird auf ein Agrarose-Gel aufgetragen. Die negativ geladene DNS wandert durch das Anlegen einer Gleichspannung zum positiv geladenen Pol. Die DNS-Fragmente werden durch das Molekularsieb des Agarose-Gels nach ihrer Grösse separiert. Die DNS wird mit dem fluoreszierenden Farbstoff Ethidiumbromid angefärbt und im UV-Licht sichtbar gemacht.